Anmeldung eröffnet: Deutscher Syndikusanwaltstag am 7. und 8. November 2024 in Berlin

Auch dieses Jahr veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte wieder den Deutschen Syndikusanwaltstag.
Dieser findet im Hotel Bristol am 7. und 8. November 2024 statt. Erste Informationen zum Programm finden sie hier, und auch die Anmeldung ist schon eröffnet. Die Informationen werden auf der Veranstaltungsseite werden in den nächsten Wochen weiter ergänzt – also schauen Sie gerne vorbei!

Artikel zu Historie und Einordnung des Syndikusgesetzes anlässlich des 80. Geburtstages von Hartmut Kilger

Wir freuen uns, dass uns die Normos Verlagsgesellschaft die Erlaubnis erteilt hat, einen aktuellen Artikel zum Syndikusgesetz auf unserer Homepage zu veröffentlichen. So haben die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte, Dr. Clarissa Freundorfer und Michael Scheer, anlässlich des 80. Geburtstages von Hartmut Kilger (langjähriger Präsident des DAV und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen - ABV) in der Dezemberausgabe der Zeitschrift "ASR - Anwalt/Anwältin im Sozialrecht" die Historie des Syndikusanwaltsgesetzes beschrieben und eine aktuelle Einordnung vorgenommen.

„Sozialrecht als Katalysator für eine überfällige Berufsrechtsreform“ - Wie das Sozialrecht den Grundstein für eine Reform des Berufsrechts legte.
Aufsatz von Dr. Clarissa Freundorfer, Michael Scheer, ASR 2023, 244

In der o.g. Ausgabe der ASR sind auch weitere Artikel zur Ehrung von Hartmut Kilger zu finden, die allesamt lesenswert sind und zeigen, wie vielfältig sein Engagement im Sozialrecht und für die Anwaltschaft (auch für die Syndikusanwält:innen) war und ist.

Änderungen im Geschäftsführenden Ausschuss: Neue Vorsitzende und neues Mitglied

Der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte hat sich am Montag, den 26. Februar 2024, zu einer Präsenzsitzung getroffen. Neben der Vorbereitung des Deutschen Syndikusanwaltstag am 7.-8. November 2024 in Berlin standen auch personelle Veränderungen auf der Tagesordnung. Clarissa Freundorfer hat den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft aus beruflichen Gründen niedergelegt, bleibt aber Mitglied im GfA. Als neue Vorsitzende wurde Ute Lorenzen gewählt. Bei der Verabschiedung von Clarissa Freundorfer als Vorsitzenden hielt ihre Nachfolgerin, Ute Lorenzen, auch eine Laudatio, um an das langjährige Engagement von Clarissa Freundorfer zu erinnern.

Zusätzlich hat der GfA ein neues Mitglied kooptiert, Herr Martin Söller. Kooptiert bedeutet, dass das neue Mitglied durch Beschluss des GfA bis zu den nächsten Wahlen volles Mitglied im GfA ist. Martin Söller wird sich auf der nächsten Mitgliederversammlung, die auf dem Deutschen Syndikusanwaltstag 2024 in Berlin stattfinden wird, allen Mitgliedern vorstellen.

Rückblick: 30. Deutscher Syndikusanwaltstag in Berlin am 2. bis 3. November 2023 – Jubiläumsveranstaltung war ein voller Erfolg!

Aktuelle praxisrelevante Themen standen auch dieses Jahr wieder im Fokus, darunter: Welche KI/Legal Tech Tool gibt es für Rechtabteilungen und welche gesetzlichen Reglungen in diesem Bereich kommen auf uns zu? Wie schaut es mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder der ESG-Thematik in einem Unternehmen konkret aus? Oder: Welche Anforderungen bringt das neue Arbeitszeitrecht? Auch Karrierefragen wurden beleuchtet, etwa ob eine Spezialisierung oder eine breit aufgestellte Tätigkeit förderlicher für die Karriere ist oder wann ein Wechsel des Arbeitgebers lohnt.

Zum Bericht

FAQ-Liste zum Recht der Syndikusanwälte

Die erstmals 2016 erschienene FAQ-Liste der Arbeitsgemeinschaft zum Recht der Syndikusanwälte wird fortlaufend überarbeitet und aktualisiert (Stand August 2022). Von den Rechten und Pflichten des Syndikusrechtsanwalts über das Zulassungsverfahren, die arbeitsvertragliche Gestaltung bis hin zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht – die FAQ liefern Antworten auf (fast) alle Fragen im Zusammenhang mit der Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Zur vollständigen FAQ-Liste gelangen Sie hier.

Evaluierung Syndikusgesetz: Bericht der Bundesregierung liegt vor

Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2020 den lange erwarteten Evaluierungsbericht zum Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen. Erwartungsgemäß sieht die Bundesregierung wenig Änderungsbedarf. Erfreulich ist, dass in der Evaluierung die Anregung aus der Stellungnahme des DAV und der AG Syndikusanwälte aufgenommen wurde, eine Regelung zur Vermeidung von Versorgungsruinen bei Unterbrechung der Syndikustätigkeit zu schaffen. Hierzu hat das BMJV Regelungsvorschläge unterbreitet.

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