Über uns

Die Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte wurde 1978 gegründet; sie ist eine der ältesten Arbeitsgemeinschaften im Deutschen AnwaltVerein e.V. (DAV).

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft können  Rechtsanwälte/innen und Sydnikusrechtsanwälte/innen werden, die Mitglied in einem dem Deutschen Anwaltverein angeschlossenen Anwaltverein oder im Deutschen Anwaltverein sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf die Arbeit der Syndikusanwälte richtet. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 50 €. Altmitglieder, die am 16. November 2000 nicht Mitglieder eines örtlichen Anwaltvereins des DAV gewesen sind, zahlen einen Jahresbeitrag von 105 €. 

Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die berufspolitischen Interessen der Syndikusanwälte wahr. Die Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte vertritt die Interessen ihrer Mitglieder auch unter dem Dach des Deutschen Anwaltvereins durch die Mitarbeit in verschiedenen Gremien und Ausschüssen. Zusätzlich wirken Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses und weitere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft auch in der Satzungsversammlung nach der BRAO und verschiedenen Kammervertretungen mit und vertreten dort auch die Interessen der Syndici. Die Arbeitsgemeinschaft unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts und des Wirtschaftsrechts und fördert den Austausch von Meinungen und praktischen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten.

Zur Verbindung mit gleichgerichteten Interessen im Ausland ist die Arbeitsgemeinschaft Mitglied der European Company Lawyers Association (ECLA) mit Sitz in Brüssel.

Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft führt ein Geschäftsführender Ausschuss, der für jeweils drei Jahre gewählt wird. 

Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft finden Sie hier.

Zu Ehren ihres langjährigen Vorsitzenden verleiht die Arbeitsgemeinschaft jährlich den Hans-Peter Benckendorff Gedächtnispreis. Die Auszeichnung wird gemäß Statut verliehen an juristische Fachbeiträge zum Recht der Syndikusrechtsanwälte und ist mit 1.000,00 EUR dotiert.

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