Hans-Peter Benckendorff Gedächtnispreis

Zu Ehren ihres langjährigen Vorsitzenden verleiht die Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte jährlich den Hans-Peter Benckendorff Gedächtnispreis. Am 4. Juli 2018 ist Rechtsanwalt Hans-Peter Benckendorff, M.A., verstorben. Hans-Peter Benckendorff hat sich in überragender Weise für die Anerkennung des Berufsbildes des Syndikusanwaltes eingesetzt. Dabei hat er Syndikusanwälte immer als eine Ausprägung des einheitlichen Berufsbildes der Rechtsanwälte angesehen und daher in besonderer Weise den Dialog mit allen Teilen der Anwaltschaft gesucht. Er hatte entscheidenden Anteil daran, dass der Gesetzgeber im Jahre 2016 Syndikusanwälte im Berufsrecht klar anerkannt und mit einer Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte ein berufsrechtliches Fundament gegeben hat. Hans-Peter Benckendorff war neben vielen weiteren Ehrenämtern bis zu seinem Tod Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte, Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer Frankfurt und Vorsitzender des Vorstandes des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Hessen.

Die Auszeichnung wird gemäß Statut verliehen an juristische Fachbeiträge zum Recht der Syndikusrechtsanwälte und ist mit 1.000,00 EUR dotiert. Die Verleihung findet zumeist auf dem Deutschen Syndikusanwaltstag statt.

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