30. Deutscher Syndikusanwaltstag
Unternehmensrecht in der Praxis
am 2. und 3. November 2023 in Berlin

Mit Unterstützung von:

 

Programm

9:00 bis 10:00 Uhr
Mitgliederversammlung

— 10:00 bis 10:30 Uhr: Begrüßungskaffee —

10:30 bis 10:45 Uhr
Eröffnung durch die Vorsitzende und Grußwort der Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins
Dr. Clarissa Freundorfer LL.M., Syndikusrechtsanwältin, Deutsche Bahn AG, Mainz
Edith Kindermann, Rechtsanwältin und Notarin, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Bremen


Karriere

10:45 bis 11:45 Uhr
Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten für Syndikusanwäl:innen

  • Marktüberblick
  • Was bieten und suchen Unternehmen?
  • Leading yourself

Michael Krekels, Rechtsanwalt, Vorstandsvorsitzender Verband für Fach- und Führungskräfte (DFK), Essen
Nils Schmidt, Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied Verband für Fach- und Führungskräfte (DFK), Essen
Dr. Thorsten Christoffer, Rechtsanwalt, MBA, Senior Director, Abteilungsleiter Personalpolitik & -controlling, Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt a.M.
Moderation: Dr. Michael Frese, LL.M., Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt a.M.


ESG

11:45 Uhr bis 13:00 Uhr
ESG in den USA – Trends und rechtliche Entwicklungen  

  • ESG-Investments und Beteiligungen – vom Impact Investing zur Delaware Benefit Corporation
  • Klagen statt regeln - zu aktuellen politischen, kartell- und verbraucherschutzrechtlichen Risiken

Dr. Siegmar Pohl, Attorney-at-Law, Kilpatrick Townsend & Stockton LLP, San Francisco

ESG-Klagen – Ein Überblick
  • Rechtliche Herausforderungen bei Klimaklagen
  • Auswirkungen des kollektiven Rechtsschutzes
  • „Litigation explosion“?

Babette Kacholdt, LL.M., Syndikusrechtsanwältin, Deutsche Bahn AG, Berlin

— 13:00 bis 14:00 Uhr: Mittagspause —

Handelsrecht

14:00 bis 15:30 Uhr
Lieferketten-Sorgfaltpflichtengesetz – Umsetzung trotz Hindernissen

  • Anwendungsbereich und Definitionen
  • Wie kommt man von der Analyse über die Maßnahmen zur Dokumentation und zum Bericht?
  • Was tun bei Pflichtverletzungen in der Lieferkette, insbesondere bei mittelbaren Zulieferern?
  • Das EU-Lieferkettengesetz und die CSRD – praktische Ausblicke?

Dr. Martin Rothermel, Rechtsanwalt, Taylor Wessing, München
Dr. Jonas Kotzur, Syndikusrechtsanwalt, Robert Bosch GmbH, Stuttgart
Dr. Kathrin Kussnik, Syndikusrechtsanwältin, Commerzbank AG
Moderation: Dr. Sebastian Baur, Syndikusrechtsanwalt, Robert Bosch GmbH, Stuttgart

 
Arbeits- & Datenschutzrecht

15:30 bis 16:00 Uhr
Hinweisgeberschutzgesetz aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Perspektive

  • Was lange währt, wird endlich gut?
  • Was muss in der Umsetzung berücksichtigt werden?

Dr. Volker Schneider, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Moderation: Ute Lorenzen, Syndikus, Commerzbank AG, Frankfurt a.M.


— 16:00 bis 16:30 Uhr: Kaffeepause —

 

Berufsrecht & beA

16:30 bis 17:30 Uhr
Berufsrechtliche Technik und Umsetzungsprobleme

beA in der Rechtsabteilung

  • Was man technisch beachten muss
  • Tücken des Alltags: Abwesenheit/Vertretung/Mitarbeiter, etc.
  • Mit was werden Syndikusrechtsanwälte und -anwältinnen im beA konfrontiert, was nicht dahin gehört – was tun?

Julia von Seltmann, Rechtsanwältin, BRAK, Berlin 
Ulrike Silbermann, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Ausschusses elektronischer Rechtsverkehr im DAV, Berlin

GoAML / Geldwäsche

  • Für wen gilt die Registrierungspflicht?
  • Wie kann man sich registrieren?
  • Fallstricke

Ute Lorenzen, Syndikus, Commerzbank AG, Frankfurt a.M.
Moderation
: Julia Heise, Rechtsanwältin, LL.M., Frankfurt a.M.

 
Horizont

17:30 bis 18:30 Uhr
Mit Recht gegen Hass: Wie digitale Gewalt unsere Demokratie gefährdet und den Rechtsstaat auf die Probe stellt

Josephine Ballon, Head of Legal, HateAid gGmbH, Berlin

 

19:30 Uhr

Festliche Abendveranstaltung zum Doppeljubiläum (30. Syndikusanwaltstag und 45-jähriges Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte) im Tagungshotel mit Dinner Speech von Dr. Peter Kriependorf und Dr. Peter Hamacher (beide vormals Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses)

Musikalische Begleitung: Tom Oswin Friedländer.

9:00 Uhr
Fortsetzung der Tagung

 
Handelsrecht

09:00 bis 09:45 Uhr
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

  • Neue Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen
  • Mehr als der physische Zugang zu Produkten und Dienstleistungen: neue komplexe Informationspflichten für bestimmte Branchen sowie generell für Dienstleistungen im E-Commerce
  • Überblick über die wesentlichen Regelungen aus Sicht von Banken – mit einem Seitenblick auf andere Gesetzesadressaten

Thorsten Höche, Chefjustiziar und Managing Director, Bundesverband deutscher Banken (BdB), Berlin
Moderation: Roland Steinbach, Syndikusrechtsanwalt, Licencié en droit, Deutsche Bank AG, Frankfurt a.M.


Arbeitsrecht

09:45 Uhr bis 10:30 Uhr
Neues Arbeitszeitrecht – Worauf müssen sich Unternehmen und Rechtsabteilungen einstellen?

  • EuGH- und BAG-Urteil zur Zeiterfassung und Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber
  • Ausnahme für (Syndikus) Rechtsanwält:innen?
  • Ist das Arbeitszeitgesetz noch zeitgemäß?
Dr. Nathalie Oberthür, Rechtsanwältin, , RPO Rechtsanwälte, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im DAV, Köln
Dr. Clarissa Freundorfer LL.M., Syndikusrechtsanwältin, Deutsche Bahn AG, Mainz
Moderation: Bernd D. Michael Scheer, Rechtsanwalt, Berlin

 

— 10:30 bis 11:00 Uhr: Kaffeepause

 

KI & Legal Tech

11:00 bis 12:30 Uhr
Neues zu KI / Legal Tech

Legal Tech und KI in der Rechtsabteilung - wie Chat GPT & Co. in der Unternehmenspraxis zum Einsatz kommen können

Alisha Andert, LL.M., Co-Founderin & Geschäftsführerin This is Legal Design, Vorstandsvorsitzende Legal Tech Verband Deutschland, Berlin

Die neue produktrechtliche Landkarte – Software, KI, Cybersecurity

Stefan Hessel, LL.M., Rechtsanwalt, Head of Digital Business, Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Moderation: Karin Strohm, Syndikusrechtsanwältin, WIRCON GmbH, Mannheim

— ab 12:30 Uhr: abschließendes Mittagessen

Rückblick: 30. Deutscher Syndikusanwaltstag in Berlin am 2. bis 3. November 2023 – Jubiläumsveranstaltung war ein voller Erfolg!

„75 Jahre und kein bisschen leise“

So lautete das Motto des diesjährige Deutschen Syndikusanwaltstag („DSAT“), der am 2./3.11.2023 sein 30. Jubiläum in Berlin feierte, zeitgleich mit dem 45-jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte.

Aktuelle praxisrelevante Themen standen auch dieses Jahr wieder im Fokus, darunter: Welche KI/Legal Tech Tool gibt es für Rechtabteilungen und welche gesetzlichen Reglungen in diesem Bereich kommen auf uns zu? Wie schaut es mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder der ESG-Thematik in einem Unternehmen konkret aus? Oder: Welche Anforderungen bringt das neue Arbeitszeitrecht? Auch Karrierefragen wurden beleuchtet, etwa ob eine Spezialisierung oder eine breit aufgestellte Tätigkeit förderlicher für die Karriere ist oder wann ein Wechsel des Arbeitgebers lohnt. Und das war noch längst nicht Alles. Doch der Reihe nach.
Nach einer gut besuchten Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft begann die Veranstaltung mit einem Glückwunsch-Grußwort der Präsidentin des DAV Frau Dr. Edith Kindermann, das die Bedeutung der Syndikusrechtsanwälte und die Aktualität der in der Arbeitsgemeinschaft behandelten Themen hervorhob.

Entwicklungsmöglichkeiten für Syndici

Begleitet von Tom Oswin Friedländer am Flügel führten verschiedene Moderatoren aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Syndikusanwälte durch die Themenblöcke. Den Anfang machte ein Panel zum Thema Entwicklungsmöglichkeiten für Syndici. Hier gaben neben dem Abteilungsleiter Personalpolitik bei der Helba Landesbank, Dr. Thorsten Christoffer auch zwei Vertreter des Verbandes für Fach- und Führungskräfte, Michael Krekels und Nils Schmidt, Einblicke dahingehend, ob sich eine Spezialisierung oder eine breit aufgestellte Tätigkeit eher dafür eignet, Karriere zu machen, und wann es sich lohnt, den Arbeitgeber zu wechseln.

Umsetzung ESG in Amerika

Für viele Teilnehmer neue Eindrücke in die amerikanische Umsetzung der ESG-Thematik gewährte Dr. Sigmar Pohl von Kilpatrick in San Francisco. Eindrucksvoll war, dass manche Gesellschaften in den USA wohl die Umsetzung von Projekten zu Klima/Umwelt oder sozialer Gerechtigkeit eher verstecken, um die Kunden nicht abzuschrecken, die diesen Bereichen skeptisch gegenüberstehen. Demgegenüber ist die gewerbliche Umgebung und auch Gesetzgebung in Deutschland und der EU eher davon geprägt, zu verhindern, dass „grüne“ Behauptungen ohne echten Inhalt verwendet werden, wie Babette Kacholdt von der Deutschen Bahn im zweiten Teil des Vortrags darstellte.

LKSG – praktische Umsetzung

Nach dem gemeinsamen Mittagessen mit Gelegenheit zum Austausch gab es einen Vortrag zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Zwei Unternehmensvertreter aus ganz unterschiedlichen Branchen, Dr. Jonas Kotzur von Bosch und Dr. Kathrin Kussnik von der Commerzbank, erzählten zur Umsetzung des LKSGs in ihren Unternehmen. Die Eindrücke aus der Praxis wurden durch Dr. Martin Rothermel von Taylor Wessing abgerundet, der schon von der Betreuung der ersten Verfahren bei der BAFA in Umsetzung des LKSG berichtete.

Hinweisgeberschutz, beA und „goAML“

Input zum Hinweisgeberschutzgesetz gab Dr. Volker Schneider von Luther, der betonte, wie gut eine Gesellschaft daran tun, die Nutzung der internen Meldestelle im Unternehmen zu fördern, da nur so sichergestellt ist, dass das Unternehmen die Chance hat, das gemeldete Verhalten abzustellen, bevor es an die Öffentlichkeit gelangen kann. Julia von Seltmann von der BRAK in Berlin und Ulrike Silbermann, Vorsitzenden im Ausschuss elektronischer Rechtsverkehr im DAV, erinnerten alle Syndici an die Pflicht, das beA zu benutzen und gaben Tipps, wie das einfacher und schneller gelingt. Im letzten Fachvortrag des Tages erklärte Ute Lorenzen von der Commerzbank, welche Syndici zur Anmeldung beim GWG-Portal „goAML“ verpflichtet sind und wie diese sich möglichst einfach durch die Anmeldeseite klicken können.

Hate Aid

Zum Abschluss des ersten Vortragstages gab es dann noch einen sehr spannenden Horizontvortrag der Geschäftsführerin von HateAid, Josephine Ballon, zu Gewalt in den sozialen Netzwerken, deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die aufwendigen Möglichkeiten, die Tätern zu verfolgen. Beeindruckend war auch der Fokus darauf, sicherzustellen, dass im Internet kein rechtsfreier Raum entsteht, sondern den Opfern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Der Vortrag gab einen eindringlichen Einblick in die Gewalt im Netz und den manchmal langen Weg, bis den Opfern Gerechtigkeit widerfährt.

Am Abend durfte dann richtig gefeiert werden: dass die Arbeitsgemeinschaft mit 45 Jahren die älteste im DAV ist und wir zum 30. Mal einen DSAT stattfinden lassen konnten. Bei gutem Essen und genügend Getränken, schwungvoller musikalischer Unterhaltung von Tom Friedländern und einer launigen Dinnerspeech von Dr. Peter Hamacher und Dr. Peter Kriependorf wurde einige alte Erinnerungen aufgefrischt und viele neue Kontakte geknüpft.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Auch der zweite Tagungstag begann mit einem vollen Auditorium beim Vortrag zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Thorsten Höche vom Bundesverband deutscher Banken zeigte auf, dass neben den physischen Geräten, an die das Gesetz neue Anforderungen stellt, auch das leicht vergessene Thema zugängliche Sprache beim Kundenkontakt eine große Rolle spielt und umgesetzt werden muss.

Arbeitsrechtliche Entwicklungen

Den schon traditionellen Vortrag auf dem DSAT zu arbeitsrechtlichen Entwicklungen, in diesem Jahr zum neuen Arbeitszeitrecht, hielten auch diesmal Dr. Nathalie Oberthür und Dr. Clarissa Freundorfer. Nachdem Frau Dr. Oberthür einen Abriss über den aktuellen Stand des Gesetzesvorhabens zum neuen Arbeitszeitgesetz und die auch vor Umsetzung schon bestehenden Pflichten der Unternehmen gab, stellte Dr. Freundorfer die Besonderheiten bei Anwält_innen und Syndikusanwält_innen heraus, insbesondere die möglichen Pflichtenkollisionen zwischen Arbeitszeitgesetz und berufsständischen Pflichten.

KI / ChatGPT und Legal Tech – Tools und gesetzliche Entwicklungen

Der DSAT schloss fachlich mit zwei Vorträgen zu einem sehr aktuellen Thema: KI und Legal Tech. Den Anfang machte dabei ein Vortrag zum Thema Legal Tech und KI in der Rechtsabteilung von Alisha Andert, Geschäftsführerin des Start-Ups This is Legal Design und Vorsitzende des Legal Tech Verbandes Deutschland. Sie gab die klare Empfehlung, KI- und Legal Tech-Werkzeuge als einen „Perfomance-Hebel“ und keinen Selbstzweck zu sehen. Anschließend stellte sie die Anwendungsfälle von ChatGPT und ähnlichen KI-Anwendungen in der Rechtsabteilung genauer vor. Den Abschluss machte Stefan Hessel von Reusch, der kurzfristig für seinen Kollegen Philipp Reusch einsprang, mit einer Übersicht über die verschiedenen Gesetze zu neuen Technologien. Hier gibt es vor allem viele neue EU-Richtlinien und -Verordnungen, die geändert wurden und in den nächsten Jahren in Kraft treten werden. Er zeigte die Spannungsfelder in diesem Bereich auf, insbesondere bezüglich des Einsatzes von KI vs. Datenschutz und Urheberecht. Zum Schluss erläuterte Herr Hessel, dass der neue Cyber Resilience Act (CRA) den Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen auf den Markt bringen, eine Überwachungs- und Update-Pflicht für die Lebensdauer der Produkte auferlegt.

Nächster Syndikusanwaltstag – Seien Sie dabei!

Beim abschließenden Mittagessen blieb nochmals genügend Möglichkeit, sich weiter zu vernetzen. Der nächste Syndikusanwaltstag findet am 7./8.11.2024 wieder in Berlin statt. Bei den Teilnehmenden bestand Einigkeit, dass man das nicht verpassen sollte. Seien auch Sie dabei und profitieren Sie von einem starken Netzwerk!

Galerie

Impressionen zum Deutschen Syndikusanwaltstag 2023

 

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